Die ersten Wochen einer Betreuung
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Der Beschluss kommt per Post
Sie oder Ihre angehörige Person bekommt einen schriftlichen Beschluss vom Betreuungsgericht. Er nennt die Person, die als Betreuerin bestellt wurde, die Aufgabenkreise und die nächste Überprüfungsfrist.
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Erstgespräch
Innerhalb der ersten Wochen melde ich mich für ein Kennenlerngespräch. Es findet — soweit irgend möglich — bei der betreuten Person zu Hause oder in der Einrichtung statt. Im Gespräch besprechen wir die konkrete Lebenssituation, offene Themen und Wünsche der betreuten Person.
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Bestandsaufnahme
Je nach Aufgabenkreis verschaffe ich mir einen Überblick über Einkünfte, laufende Verträge, Arztkontakte und Behördenvorgänge. Bei „Vermögenssorge" wird in den ersten Wochen ein Vermögensverzeichnis erstellt, das dem Gericht vorgelegt wird.
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Die nächsten Schritte
Konkrete Anliegen (offene Anträge, dringende Termine, Wohnungsfragen) werden priorisiert. Sie werden weiterhin in alle wesentlichen Entscheidungen einbezogen — eine Betreuung entscheidet mit Ihnen, nicht über Sie hinweg.
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Erreichbarkeit
Ab dem Erstgespräch wissen Sie, wie Sie mich erreichen (Telefon, Mail, Voice-Nachricht über die Kontaktseite) und in welchem Zeitraum eine Rückmeldung üblich ist.