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Betreuung · Ablauf

Die ersten Wochen einer Betreuung

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  1. Der Beschluss kommt per Post

    Sie oder Ihre angehörige Person bekommt einen schriftlichen Beschluss vom Betreuungsgericht. Er nennt die Person, die als Betreuerin bestellt wurde, die Aufgabenkreise und die nächste Überprüfungs­frist.

  2. Erstgespräch

    Innerhalb der ersten Wochen melde ich mich für ein Kennenlern­gespräch. Es findet — soweit irgend möglich — bei der betreuten Person zu Hause oder in der Einrichtung statt. Im Gespräch besprechen wir die konkrete Lebenssituation, offene Themen und Wünsche der betreuten Person.

  3. Bestandsaufnahme

    Je nach Aufgabenkreis verschaffe ich mir einen Überblick über Einkünfte, laufende Verträge, Arzt­kontakte und Behörden­vorgänge. Bei „Vermögenssorge" wird in den ersten Wochen ein Vermögens­verzeichnis erstellt, das dem Gericht vorgelegt wird.

  4. Die nächsten Schritte

    Konkrete Anliegen (offene Anträge, dringende Termine, Wohnungs­fragen) werden priorisiert. Sie werden weiterhin in alle wesentlichen Entscheidungen einbezogen — eine Betreuung entscheidet mit Ihnen, nicht über Sie hinweg.

  5. Erreichbarkeit

    Ab dem Erstgespräch wissen Sie, wie Sie mich erreichen (Telefon, Mail, Voice-Nachricht über die Kontaktseite) und in welchem Zeitraum eine Rückmeldung üblich ist.