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  • Berufsbetreuerin nach § 23 BtOG
  • Verfahrenspflegerin für die Betreuungsgerichte Musterstadt
  • Stammbehörde: Betreuungsbehörde des Musterkreises
  • Tätig im Musterkreis und angrenzenden Regionen

Aktuelle Kapazität

Neue Mandate aktuell nur in Ausnahmefällen

Stand: laufend

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Erreichbarkeit

Mo–Fr 9–12 Uhr

  • Persönliche Termine nur nach Vereinbarung
  • Hausbesuche im Musterkreis nach Absprache
  • In dringenden Fällen: Voice-Nachricht über Kontaktseite
Details →

Erika Musterfrau

Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin · Diplom-Sozialpädagogin

Wer eine rechtliche Betreuung bekommt, hat oft eine schwierige Phase hinter sich. Mein Anspruch: Sie verstehen jederzeit, was passiert und warum — und Sie wissen, an wen Sie sich wenden können.

Arbeitsweise

Verlässlich. Konkret. Nahbar.

Wer eine rechtliche Betreuung bekommt, hat oft eine harte Phase hinter sich. Mein Anspruch: Sie wissen jederzeit, was passiert und warum — und Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn etwas zu klären ist.

Für Gerichte und Behörden bedeutet das strukturierte Berichterstattung mit klaren Aussagen — keine Floskeln, keine Lücken.

Rolle im Verfahren →

Für Gerichte, Behörden und Pflegeeinrichtungen

  • Übernahme von Berufsbetreuungen mit den üblichen Aufgabenkreisen
  • Verfahrenspflegschaft nach §§ 276, 317 FamFG
  • Strukturierte Berichterstattung und transparente Vergütungsanträge
  • Verbindliche Erreichbarkeit innerhalb von zwei Werktagen
Mehr für Gerichte und Behörden →

Für Betroffene und Angehörige

  • Was ist rechtliche Betreuung — und was nicht?
  • Wie läuft eine Betreuung in den ersten Wochen ab?
  • Welche Rechte behalte ich als betreute Person?
  • Häufige Fragen und Fachbegriffe verständlich erklärt
Mehr für Betroffene und Angehörige →