Rolle im Verfahren
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Berufsbetreuung
Bei einer rechtlichen Betreuung übernehme ich die gesetzliche Vertretung einer Person in den vom Gericht zugewiesenen Aufgabenkreisen. Die häufigsten:
- Gesundheitssorge. Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Koordination der medizinischen Versorgung, Begleitung bei Klinikaufenthalten.
- Vermögenssorge. Verwaltung des Einkommens und Vermögens der betreuten Person, Antragstellung bei Sozialleistungsträgern, Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht.
- Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten. Entscheidungen über den Lebensmittelpunkt der betreuten Person, Wohnungsauflösungen, Heim- oder Klinikaufnahmen.
- Vertretung gegenüber Behörden. Bearbeitung von Schriftverkehr, Antragstellung, Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren.
Verfahrenspflegschaft (§§ 276, 317 FamFG)
Als Verfahrenspflegerin werde ich vom Gericht in Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren bestellt, in denen die betroffene Person die eigenen Interessen nicht eigenständig wahrnehmen kann.
Meine Aufgabe ist klar abgegrenzt: ich sorge dafür, dass das Gericht die Sicht der betroffenen Person hört — durch persönliches Gespräch, Aktenstudium und eine schriftliche Stellungnahme. Ich bin nicht Anwältin und ersetze keine. Ich bin Pflegerin für das Verfahren.
Vergütung
Die Vergütung erfolgt nach VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) in Verbindung mit der aktuellen Vergütungsverordnung. Vergütungsanträge werden zeitnah und nachvollziehbar gegenüber dem Betreuungsgericht erbracht.