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Fachadressaten · Rolle

Rolle im Verfahren

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Berufsbetreuung

Bei einer rechtlichen Betreuung übernehme ich die gesetzliche Vertretung einer Person in den vom Gericht zugewiesenen Aufgabenkreisen. Die häufigsten:

  • Gesundheitssorge. Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Koordination der medizinischen Versorgung, Begleitung bei Klinikaufenthalten.
  • Vermögenssorge. Verwaltung des Einkommens und Vermögens der betreuten Person, Antragstellung bei Sozialleistungsträgern, Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht.
  • Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten. Entscheidungen über den Lebensmittelpunkt der betreuten Person, Wohnungs­auflösungen, Heim- oder Klinik­aufnahmen.
  • Vertretung gegenüber Behörden. Bearbeitung von Schriftverkehr, Antragstellung, Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Verfahrenspflegschaft (§§ 276, 317 FamFG)

Als Verfahrenspflegerin werde ich vom Gericht in Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren bestellt, in denen die betroffene Person die eigenen Interessen nicht eigenständig wahrnehmen kann.

Meine Aufgabe ist klar abgegrenzt: ich sorge dafür, dass das Gericht die Sicht der betroffenen Person hört — durch persönliches Gespräch, Aktenstudium und eine schriftliche Stellungnahme. Ich bin nicht Anwältin und ersetze keine. Ich bin Pflegerin für das Verfahren.

Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungs­gesetz) in Verbindung mit der aktuellen Vergütungsverordnung. Vergütungs­anträge werden zeitnah und nachvollziehbar gegenüber dem Betreuungs­gericht erbracht.