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Betreuung · Fragen

Häufige Fragen

Die zehn Fragen, die wir am häufigsten hören.

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Verliere ich mein Geld, wenn ich eine Betreuung bekomme?

Nein. Auch unter Betreuung gehört Ihnen Ihr Geld weiter. Die Betreuerin verwaltet es für Sie — mit Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht. Größere Ausgaben werden mit Ihnen abgestimmt; manche bedürfen zusätzlich der gerichtlichen Genehmigung.

Darf die Betreuerin alles über mich entscheiden?

Nein. Sie darf nur in den Aufgabenkreisen entscheiden, die im Beschluss stehen — und auch dort sind Ihre Wünsche maßgeblich, solange sie Sie nicht erheblich gefährden.

Wie lange dauert eine Betreuung?

Das Gericht überprüft die Betreuung spätestens alle sieben Jahre, oft früher. Wenn der Grund für die Betreuung wegfällt, wird sie aufgehoben. Sie ist also nicht „auf Lebenszeit".

Kann ich die Betreuerin wechseln?

Ja. Wenn das Vertrauensverhältnis nicht trägt oder es konkrete Gründe gibt, kann das Gericht eine andere Betreuerin bestellen. Sprechen Sie das ruhig an — auch direkt mit dem Gericht.

Wer trägt die Kosten?

Die Vergütung der Berufsbetreuerin richtet sich nach VBVG. Wenn die betreute Person über Vermögen oberhalb des Schonbetrags verfügt, trägt sie die Kosten selbst; sonst zahlt die Staatskasse.

Was mache ich, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?

Sagen Sie es. Direkt der Betreuerin, gerne auch schriftlich. Wenn keine Einigung möglich ist, können Sie sich an das Betreuungsgericht wenden — das Gericht hört Sie persönlich.

Wer hilft im Notfall — auch außerhalb der Sprechzeiten?

In akuten Notlagen wenden Sie sich an den Notruf 112 oder die TelefonSeelsorge 0800 111 0 111 (kostenfrei, rund um die Uhr). Eine Übersicht weiterer Anlaufstellen finden Sie unter „Beratung in Krisen".