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Fachadressaten · Qualifikation

Qualifikation und Registrierung

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Berufliche Grundlage

Studium der Sozialpädagogik (Diplom); langjährige Tätigkeit im Sozialwesen bevor 2009 der Wechsel in die hauptberufliche rechtliche Betreuung erfolgte.

Registrierung nach § 23 BtOG

Seit Inkrafttreten der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 ist die Tätigkeit als Berufsbetreuerin registrierungspflichtig. Die Registrierung erfolgte im Februar 2023 bei der zuständigen Stammbehörde (Betreuungsbehörde des Musterkreises) auf Basis des vorgelegten Sachkundenachweises.

Sachkunde-Module

Die nachgewiesenen Module umfassen die Bereiche:

  • Betreuungs- und Verfahrensrecht (FamFG, BGB §§ 1814 ff.)
  • Personen- und Gesundheitssorge inkl. Unterbringungsrecht
  • Vermögenssorge und sozialrechtliche Leistungen
  • Kommunikation und Methoden der Betreuungspraxis
  • Betreuungsethik und ehrenamtliche Strukturen

Fortbildung

Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen des Betreuungsgerichtstages und des Berufsverbandes; thematische Schwerpunkte: digitale Betreuungsführung, psychiatrisches Versorgungsrecht, Patientenverfügung.